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Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz


Wirksamer und unbürokratischer Pfändungsschutz durch neues P-Konto

Berlin, 29. Juni 2010

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zum Inkrafttreten des Gesetzes zum so genannten P-Konto am 1. Juli 2010:

Das neue P-Konto sorgt für wirksamen und unbürokratischen Kontopfändungsschutz. Künftig wird sichergestellt, dass gesetzlich garantierte Freibeträge vom Schuldner wirklich genutzt werden können. Bisher wurden Girokonten bei der Pfändung oft blockiert und wegen des hohen Bürokratieaufwands gekündigt. Mit dem P-Konto behalten Schuldner trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung und können so - auch im Interesse ihrer Gläubiger - am Arbeits- und Wirtschaftsleben teilnehmen.

Der Bundestag hat die Reform mit breiter Mehrheit verabschiedet, weil nach Änderungen im Gesetzgebungsverfahren ein gerechter Interessenausgleich gefunden wurde. Das P-Konto vermeidet unnötige Bürokratie und entlastet damit Schuldner und Wirtschaft. Der Basispfändungsschutz von 985,15 Euro steht jedem P-Kontoinhaber automatisch zu. Wer mehr will, muss seinen Bedarf nachweisen.

Missbrauch wird verhindert, etwa indem der Erschleichung ungerechtfertigter Freibeträge durch Einrichtung mehrerer P-Konten ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird.

Weiterlesen: P-Konto