Kurzmeldungen
Donnerstag, den 10. Mai 2012 um 09:08 Uhr
Lohndumping dank Bürgerarbeit
09.05.2012
Erklärtes Ziel der zur Jahrtausendwende von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter dem Kanzler Gerhard Schröder entwickelten „Agenda 2010“ war die Senkung der Löhne und Gehälter sowie die massive Ausweitung flexibler, schlecht abgesicherter Arbeitsverhältnisse, um „den Standort Deutschland zu stärken“, das heißt die Profite der Unternehmer noch weiter zu erhöhen und ihnen zusätzliche Konkurrenzvorteile zu verschaffen.
Mittel zum Zweck war die Förderung von Leiharbeit, Teilzeitstellen, Mini- und Midijobs sowie die Einführung von Zwangsarbeit für Erwerbslose im Zuge der „Hartz IV-Gesetze“. Die folgende Große Koalition und die gegenwärtige CDU/CSU/FDP-Regierung unter Angela Merkel setzten dieses fragwürdige Werk fort. Nachdem die dabei zum Einsatz gekommenen „Ein-Euro-Jobs“ zu Recht in Verruf geraten und selbst vom Bundesrechnungshof ihr „Missbrauch“ in bis zu 75% der Fälle angeprangert wurde, versuchen es Merkel, Rösler und von der Leyen nun mit so genannter „Bürgerarbeit“.
Im ersten Schritt will die schwarz-gelbe Koalition rund 33.000 Erwerbslose im Rahmen dieses „Modellprojektes“ als Billigarbeitskräfte in öffentlichen Dienstleistungen einsetzen. Sie verkauft dies als Hilfe für die Erwerbslosen. Bei einem Bruttoverdienst von ganzen 900 Euro im Monat sollen sie mindestens drei Jahre lang 30 Stunden die Woche in Altenheimen, Kindergärten, Schulen, der Straßenreinigung und anderen Bereichen offiziell „Aushilfstätigkeiten“ verrichten. Die offiziell notwendige Bindung an ortsübliche Tarife ist keine Voraussetzung für eine Förderung der Stellen, den Betroffenen meist nicht bekannt und wird von der Arbeitsverwaltung auch nicht kontrolliert. Faktisch ersetzen die Stellen im Zuge der allgemeinen Kürzungspolitik abgebautes qualifiziertes Personal. Für die Betroffenen, die unabhängig von ihrer Qualifikation und Berufserfahrung dazu genötigt werden, sind diese Jobs perspektivlos.
Seit Juli 201 0 werden Bezieher von Arbeitslosengeld 2 durch die Jobcenter einer sechsmonatigen „Intensivbetreuung“ zugeführt, bevor ein Drittel von ihnen, im Rahmen einer Bestenauslese, dann einen der „Bürgerarbeitsplätze“ bekommt. Ähnlich wie bei den „Ein-Euro-Jobs“ steht die Freiwilligkeit auch hier nur auf dem Papier. Wer nach sechs Monaten noch auf das ALG-2 angewiesen ist, kann seit Januar 2011 zur Bürgerarbeit verpflichtet werden. Entsprechende Praktiken wurden in Hannover bereits bekannt.
Der ver.di - Bundeskongress stellte deshalb 2011 klar: „Dabei hat Bürgerarbeit nichts mit dem Begriff Bürger zu tun. Der Begriff verschleiert die erzwungene Beschäftigung. Bürgerarbeit greift als gesetzlich regulierte Arbeit in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie und die Vertragsfreiheit ein und untergräbt damit die gewerkschaftliche Arbeit.“
Weiter stellte das höchste Organ der Dienstleistungsgewerkschaft fest: „Bei dem von der Bundesregierung durchgeführten Modellprojekt ‚Bürgerarbeit‘ werden Tarifverträge unterlaufen und nicht existenzsichernde Löhne gezahlt. (...) ver.di fordert die Abkehr von Lohndumping und ‚Bürgerverleih‘, wie sie bei dem Modell der ‚Bürgerarbeit‘ in den Kreisen und Kommunen um sich greifen und setzt sich auf allen Ebenen dem entsprechend dagegen ein.“
Den Worten folgten Taten. In Lehrte verhinderte der Personalrat der Stadt vor kurzem durch seinen Einspruch die Schaffung von Bürgerarbeitsstellen im Öffentlichen Dienst, weil die Verwaltung nicht bereit war das erbärmliche Entgelt von 900 Euro brutto durch Zuschüsse zumindest auf das Niveau der untersten Tariflohngruppe anzuheben. Der Gesamtpersonalrat der Stadt Hannover setzte immerhin eine Entlohnung nach tatsächlicher Tätigkeit durch. In der Region ist darüber hinaus – auch für die Leistungsbehörde überraschend – eine große Zahl der Bürgerarbeitsstellen bei Vereinen, gGmbH’s und Wohlfahrtsverbänden angesiedelt. In Bereichen also, die längst betriebsratsfrei sind oder die sich noch nie mit Tarifen belastet haben und einfach nur billige Arbeitskraft wollen.
Wir wollen auf der Veranstaltung mit Hilfe unseres Referenten Peter Brunnett von der AG Bürgerarbeit, Berlin, einen überblick über den Stand und die Probleme in Sachen „Bürgerarbeit“ geben und darüber diskutieren, wie wir uns gemeinsam mit den Beschäftigten wirksam gegen diese Abwertung unserer Arbeitskraft wehren können. Zu diesem Thema findet in Hannover am 31. Mai eine Informationsveranstaltung im Raschplatzpavillion statt. Referent ist Peter Brunnett von der Arbeitsgruppe "Bürgerarbeit Berlin". (Volker Ritter, ver.di-Bezirkserwerbslosenausschuss Hannover / Leine-Weser) Quelle:gegenhartz.de
Mittwoch, den 09. Mai 2012 um 09:49 Uhr
Ob die Internetnutzung schon eine kritische Stufe erreicht hat, kann nun selbst getestet werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat einen Selbsttest entwickelt, der klären hilft, ob die aufgebrachte Zeit in Chats, Sozialen Netzwerken, Onlinespielen usw. auf eine Abhängigkeit hinweist. Dazu müssen Beispielfragen beantwortet werden.
Montag, den 07. Mai 2012 um 09:34 Uhr
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Karneval der Kulturen
25 – 28 Mai 2012
Route und Fest als PDF hier
Mehr Infos unter http://www.karneval-berlin.de
Der Berliner Karneval der Kulturen reiht sich ein in die Tradition neuerer Karnevals in Europa – wie dem Notting Hill Carnival in London und dem Rotterdamer Zomercarnaval –, ist aber aufgrund der Anzahl der beteiligten Nationalitäten und des breiten kulturellen Spektrums seiner Akteure weltweit einzigartig.
Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 08:27 Uhr
"Jobwunder" nur durch Hartz IV Aufstockung möglich
02.05.2012
Der von der Bundesregierung propagierte Beschäftigungsboom liegt im überwiegenden Maße an einem Aufschwung in der Dienstleistungsbranche. Gerade aber in diesem Sektor ist die Bezahlung aufgrund fehlender Mindestlöhne so gering, so dass die meisten Beschäftigten mit Hartz IV-Leistungen aufstocken müssen. Das ergeht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“.
So müssen allein 356.000 Angestellte der Reinigungs- und Verkaufsberufe zusätzlich ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken, weil die Gehaltszahlungen nicht ausreichen, um über das Existenzminimum zu kommen. Insgesamt ist etwa jeder zehnte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer im Sektor „Reinigungsservice“ auf ergänzende Arbeitslosengeld-II Zahlungen angewiesen, wie es in der Stellungnahme hieß. Zu den zehn Berufsfelder, in den die meisten Menschen mit Sozialleistungen aufstocken müssen, gehören Bürokräfte, Köche, Lager- und Transportarbeiter, Gästebetreuer, Sozialarbeiter, Erzieher, Hilfsarbeiter und Verkehrsangestellte. In den genannten Berufen mussten fast eine Million (914.000) Arbeitnehmer aufstockende Hartz IV-Leistungen beantragen. Das entspricht einem Anteil von 70 Prozent, gemessen an der Gesamtzahl aller „Hartz IV Aufstocker“.
Vor allem Familien betroffen
Ganz besonders betroffen von dieser Entwicklung sind sogenannte Bedarfsgemeinschaften. Also Familie oder Paare, die ohne die staatlichen Leistungen nicht überleben können, obwohl mindestens ein Elternteil arbeiten geht. Bei den Single-Haushalten sei der Anteil laut schwarz-gelber Koalition etwas geringer, weil hier die Betroffenen beispielsweise weniger für die Kosten der Unterkunft aufbringen müssen. Das Bundesarbeitsministerium räumt aber in der Stellungnahme ein, dass die Lohnentwicklung im Dienstleistungssektor eher gering ausfällt und übermäßig viele Arbeitnehmer schlecht von ihren Arbeitgebern bezahlt werden.
Die OECD hatte eine Schwelle zum Niedriglohn bei 1802 Euro brutto im Monat festgelegt. Über 50 Prozent der Beschäftigten im Reinigungsgewerbe in Vollzeit verdienen in Deutschland noch nicht einmal die Hälfte davon. Ein Drittel der Verkäuferinnen oder Verkäufer verdient weniger, als die festgelegte Niedriglohnschwelle. Über zwei Drittel der Angestellten im Gastgewerbe liegen mit ihren Bezügen ebenfalls zum Teil deutlich darunter.
Mindestlohn könnte Entwicklung stoppen
Die Linke fordert in diesem Zusammenhang die Schaffung einen gesetzlich geschaffenen Mindestlohns, um die Menschen vor Hartz IV zu bewahren. „Der Dienstleistungssektor boomt und mit ihm die Niedriglöhne. Nur ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn kann dem Einhalt gebieten“, fordert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linkspartei, Sabine Zimmermann. Es sei ein Unding, dass Reinigungskräfte, Verkäuferinnen oder Beschäftigte in Pflegeberufen gesellschaftlich „so gering geschätzt werden und trotzd Arbeit auf Hartz-4 angewiesen sind“.
Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) wurden rund zwei Milliarden Euro im letzten Jahr für „aufstockende Leistungen“ ausgegeben, damit Betriebe den Vollzeitbeschäftigten geringe Löhne zahlen konnten. „Diese Entwicklung muss endlich gestoppt werden“, fordert auch die Gewerkschaft.
Sanktionen fördern Niedriglohnsektor
Mit den im SGB II verankerten Sanktionen werden Arbeitslosengeld-II Bezieher dazu gezwungen, auch Niedriglöhne anzunehmen, obwohl sie dadurch nicht der Hartz IV-Falle entrinnen können. Die Linkspartei vermutet dahinter ein Systematik: Durch Sanktionsandrohungen müssen Erwerbslose auch schlecht bezahlte Arbeitsangebote annehmen und „prekäre Arbeitsverhältnisse“ eingehen, sagt Rohat Yildirim. Der Druck soll somit nicht nur auf Hartz IV-Bezieher, sondern auch auf alle Arbeitnehmer erhöht werden. Wer sich weigert, erhält immer eine Leistungskürzung. In einigen Fällen wurden sogar Schwangere sanktioniert, weil sie Billigjobs aufgrund ihrer Schwangerschaft ablehnten. Nicht selten werden die Leistungen dann auf Null gekürzt.
Quelle :gegen-hartz.de
Freitag, den 27. April 2012 um 09:18 Uhr
Übergroße Mehrheit lehnt Antrag auf Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV ab
Heute hat der Deutsche Bundestag den Antrag der Fraktion „Die Linke“ auf Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen in übergroßer Mehrheit abgelehnt. Die Fraktionen CDU, CSU, FDP und SPD haben bis auf ein paar Stimmenthaltungen der SPD-Fraktion den Antrag einstimmig verworfen. Die Abgeordneten der Bundestagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ haben sich ihrer Stimme enthalten. Nur der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele stimmte für den Antrag der Linkspartei.
Bereits im Vorfeld war klar, dass sich die Abgeordneten der anderen Parteien mit dem Linken-Antrag nicht auseinandersetzen werden. Wie üblich wurde eine Stimmempfehlung an die Volksvertreter weitergereicht (wir berichteten). Vor der Abstimmung hatte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Katja Kipping erklärt: "Immer wieder in unserem reichen Land werden arme Menschen durch Sanktionsandrohungen in Existenzangst gestürzt. DIE LINKE meint: Kein Mensch hat es verdient, in Existenznot zu geraten, und deswegen wollen wir die Sanktionen abschaffen."
Damit alle Bürger sehen, welche gewählten Volksvertreter weiterhin für die Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher eintreten, hat Kipping eine Liste mit dem Abstimmungsergebnis veröffentlicht. Zuvor hatte die Partei auf eine namentliche Stimmabgabe im Bundestag gedrängt. Bedauerlich ist, dass die Grünen den Antrag der Linken nicht mittrugen und aus Fraktionszwang sich ihrer Stimme enthielten, obwohl auch hier mittlerweile Unmut über die damals mitgeschaffene Agenda 2010 herrscht. Bis auf Christian Ströbele, der sich wie gewohnt nicht dem Fraktionsdruck unterwirft, hat sich die Partei ihrer Stimme enthalten.
Quelle:gegen-Hartz.de
Donnerstag, den 26. April 2012 um 09:34 Uhr
Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig: Weg frei für Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht
Einen ersten Durchbruch konnten Kläger vor dem Sozialgericht Berlin erreichen. Die Richter urteilten, dass der derzeit bemessene Hartz IV Regelsatz gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt. In dem heute veröffentlichten Urteil bescheinigten die Richter den Regelleistungen eine „Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist nunmehr geebnet, da die 55. Kammer ein Verfahren gegen das Jobcenter Berlin-Neukölln aussetzt und das Verfassungsgericht zur Prüfung anruft. Dieses soll abschließend entscheiden, ob die Hartz IV Regelsätze gegen das Grundgesetz verstoßen. (AZ: 55 AS 9238/12). Geklagt hatte eine dreiköpfige Familien, die auf das Arbeitslosengeld II angewiesen ist.
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