Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. März 2012 um 11:22 Uhr Mittwoch, den 29. Juni 2011 um 09:15 Uhr
Der Super-Ferien-Pass 2011/2012 im Bildungs- und Teilhabepaket
Der neue Super-Ferien-Pass 2011/2012 Grundsätzlich können Berliner Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aus Familien, die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und Kinderzuschlag und /oder Wohngeld beziehen, bei den zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle), die über die entsprechenden Stammdaten verfügen, im Rahmen der sozialen und kulturellen Teilhabe die Übernahme der Kosten für einen Super-Ferien-Pass beantragen.
Sommerferien_Kalender.pdf nur für 2011 bisher, bitte einzelne Aktionen für 2012 bei den Veranstaltern nachfragen!
Dazu bitte den „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe“ (siehe den Link unten) auszufüllen. Neben allen
persönlichen Angaben sollte unter VI. „Teilhabe am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben“ als Aktivität „Super-Ferien-Pass“ eingetragen werden. Der ausgefüllte Antrag wird bei der zuständigen Leistungsbehörde des Kindes in dem entsprechenden Bezirk (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldamt, etc.) eingereicht. Dort muss der Antrag anschließend geprüft und bewilligt werden.
Gegen Vorlage des entsprechenden Bewilligungsbescheides wird ausschließlich in der Geschäftsstelle des JugendKulturService (Obentrautstraße 55, 10963 Berlin-Kreuzberg) der Super-Ferien-Pass 2011/2012 kostenfrei aushändigt.
Die Öffnungszeiten sind:
Mo-Mi von 9-16 Uhr, Do von 9-18 Uhr und Fr von 9-14 Uhr.
http://jugendkulturservice.de

