Kündigung der Wohnung

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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 27. Februar 2012 um 12:36 Uhr

BGH Urteil: Hartz IV- Mieter werden geschützt

 

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Der Bundesgerichtshof (BGH) gab heute einem Hartz IV Betroffenen Recht, dem zuvor vom Vermieter fristlos die Mietwohnung gekündigt wurde (BGH AZ: VIII ZR 64/09). Der Vermieter hatte dem Mieter gekündigt, weil das Jobcenter die Miete vier mal zu spät auf das Konto des Vermieters überwies.

Bundesgerichtshof: " Zahlt das Jobcenter verspätet die Miete, so darf der Vermieter dem Mieter nicht fristlos kündigen. Das Jobcenter, das für einen hilfebedürftigen Wohnungsmieter die Kosten der Unterkunft in der Weise übernimmt, dass es die Miete direkt an den Vermieter des Hilfebedürftigen überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters."

Erfüllungsgehilfe ist nur jemand, dem ein Auftrag erteilt wurde zum Beispiel die Miete an Ihrer Stelle zu überweisen. Sie (ALG II- Empfänger) haben nicht das Jobcenter beauftragt dieses zu tun. Somit ist das Jobcenter schuld.

Die Richter urteilten: Aufgrund der Versäumnis staatlicher Stellen dürfen Mieter dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Ball kritisierte bei der Urteilsbegründung das unverständliche Verhalten der staatlichen Behörden. Dem Jobcenter sei es sehr leicht möglich, die Gelder fristgemäß auf das Konto der Vermieter zu überweisen. Wie bekannt wurde, ist das Problem der Verspäteten Mietzahlungen durch die Behörden kein Einzelfall. Viele Betroffene beklagen, die zuständigen Behörden würden die Mietzahlungen immer wieder verspätet überweisen. Dadurch entstehen für die Mieter immer wieder Konflikte mit ihren Vermietern.

(Artikelauszug s. unten)

www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv

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