Wohnort wählbar
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 27. Februar 2012 um 14:45 Uhr
Alg2-Empfänger dürfen Wohnort frei wählen
Dienstag, 01.06.2010
Das entschied am gestrigen Dienstag das Bundessozialgericht (BSG). Auch sogenannte "Hartz IV"-Empfänger können frei entscheiden, in welcher Region in Deutschland sie wohnen wollen.
Wie der Berliner Tagesspiegel heute online meldet, gaben die Kasseler Richter damit letztinstanzlich der Klage eines Berliners statt, der aus seiner Heimatstadt vorübergehend in ein Dorf bei Erlangen in Bayern gezogen war. Dort hatte er für Miete und Heizung nur gut 193 Euro zu zahlen. Als er dann ein Jahr später, Anfang 2008 nach Berlin zurückkehrte, genehmigte ihm das zuständige Jobcenter auch hier nur diesen Betrag für Unterkunft und Heizung.
Für diesen Preis lässt sich hier bekanntermaßen schwerlich eine menschenwürdige Bleibe finden. Die von ihm bezogene Wohnung lag mit 300 Euro noch deutlich unter der für Berlin geltenden Höchstgrenze für eine Person. Trotzdem beharrte das Jobcenter auf seiner absurden Entscheidung, mit der Begründung, dass der Umzug "nicht erforderlich" gewesen sei - etwa wegen eines Jobangebots. Und wurde in dieser Auffassung sowohl vom Sozialgericht als auch vom Landessozialgericht bestätigt. Beide Prozesse verlor der Mann, und musste währenddessen monatlich satte 108 Euro aus seinem Regelsatz zum Lebensunterhalt draufzahlen.
Zu Unrecht, wie das BSG nun am 1. Juni unmissverständlich klargestellt hat. Wenn jemand in eine andere Stadt oder Region mit höherem Mietniveau umzieht, sind ihm die dort geltenden Obergrenzen für seine Unterkunft sofort zu gewähren. Denn diesen Teil der nach Alg 2 gezahlten Leistungen übernimmt die jeweilige Kommune, und die sind je nach Region sehr verschieden.
Lediglich innerhalb eines Ortes dürfen Arbeitslose nach wie vor nicht ohne zwingenden Grund in eine teurere Wohnung umziehen. Für Umzüge über die kommunale Grenze hinaus aber darf dieses Verbot nicht gelten, da es gegen die verfassungsrechtliche Grundrechte auf Gleichheit und Freizügigkeit verstoße.
Eine Kurzfassung des Urteils finden Sie auf: www.tacheles-sozialhilfe.de
Urteile:
SG Berlin - S 157 AS 11252/08 -
LSG Berlin-Brandenburg - L 34 AS 1724/08 -
Bundessozialgericht - B 4 AS 60/09 R -




