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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. Mai 2012 um 12:59 Uhr

"Hartz 4 IV neu" Warmwasserzuschuss für Durchlauferhitzer und Boiler:


Alle Hartz 4 IV ALG II Empfänger haben Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag fürs warme Wasser.
Diesen erhält, wer sein Warmwasser per Boiler, Durchlauferhitzer oder anders direkt in der Wohnung erzeugt.
Die Zuschläge sind pauschalisiert, so erhalten z.B. Alleinstehende 8,60 Euro und Familien mit zwei Kindern 22 Euro pro Monat. Wer sein Wasser über eine Zentralheizung erwärmt, dem werden die vollen Heizkosten erstattet.

Anders als bisher, darf bei den Heizkosten nichts mehr für warmes Wasser abgezogen werden.

Nachzulesen neben vielem mehr:

www.hartz4hilfthartz4.de