Einmalige Leistungen
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 02. April 2012 um 10:51 Uhr
Einmalige Leistungen
Unter einmalige Leistungen finden Sie eine PDF mit genaue Aufstellungen über mögliche Zuschüsse.
I. Umsetzung des § 23 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie des § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches Sozialgesetz-buch (SGB XII)
1.
Allgemeines
2.
Erstausstattung für die Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte
3.
Erstausstattung für Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
4.
Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
II. Gewährung einer Bekleidungshilfe für Personen in stationären Einrichtungen nach § 35 Abs. 2 SGB XII





