Prozesskostenhilfe
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 02. April 2012 um 10:58 Uhr
Wer ist wann berechtigt, Prozesskostenhilfe zu beantragen und wo erfolgt dies?

Bei Menschen ohne Einkommen und Vermögen übernimmt die Staatskasse die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht.
Die Prozesskostenhilfe übernimmt - je nach Verdienst und Einkommen - voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten des eigenen Anwalts
Die Prozesskostenhilfe übernimmt aber nicht die Kosten des Gegners z.B. Rechtsanwaltkosten. Wer den Prozess verliert, muss daher, auch wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt war, in der Regel die Kosten des Gegners bezahlen.
Eine Ausnahme gibt es bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten: Hier muss der Verlierer der ersten Instanz die Kosten des Gegners nicht bezahlen. Völlig befreit ist, z.B. wer kein Vermögen hat und dessen Einkommen nicht mehr als 15 Euro beträgt. Das heisst, er muss weder Gerichtskosten noch Kosten des eigenen Anwalts übernehmen.
Das einzusetzende Einkommen ist nicht gleichbedeutend mit dem "Nettoeinkommen", sondern wird folgendermaßen berechnet: Von dem Bruttoeinkommen werden zunächst Steuern, Vorsorgeaufwendungen (z. B. Sozialversicherung) und Werbungskosten abgezogen.
Weiter werden abgesetzt:
Freibeträge von jeweils 364,- Euro für die Partei und Ihren Ehegatten oder Lebenspartner sowie von 256,- Euro für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet. (Stand der Freibeträge: 1.7.2004),die Wohnkosten (Miete, Mietnebenkosten, Heizung) in voller Höhe, eventuell weitere Beträge mit Rücksicht auf besondere Belastungen (z. B. Körperbehinderung).
Der danach verbleibende Rest ist das Einkommen, das für die Gewährung von Prozesskostenhilfe entscheidend ist.
Beim Prozessgericht wird ein Antrag gestellt, in der die Beweismittel darzustellen sind. Weiterhin wird eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt. Für die Erklärung gibt es einen Vordruck.
Amtsgericht Neukoelln
Karl-Marx-Strasse 77-79
12043 Berlin
Tel.: 49 (0) 3090191-0...
http://www.berlin.de/




