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Wohngeld


Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf diese Zahlungen. Und den sollten Sie auch wahrnehmen, um zu erschwinglichen Kosten in angemessenem Wohnraum leben zu können. Vielleicht gehören Sie zu den Anspruchsberechtigten, wissen es aber nicht. Hier deshalb einige Hinweise:

* Beim Wohngeld spielt es keine Rolle, ob Sie in einem Altbau oder Neubau wohnen, ob Sie Mieter oder Eigentümer des Wohnraums sind.
* Auch Untermieter einzelner oder mehrerer Zimmer können Wohngeld beantragen.
* Mieter von Genossenschafts- oder Stiftswohnungen und Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes gehören bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls zum Kreis der An- spruchsberechtigten.

Beachten Sie aber:
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von Transferleistungen (z.B. ALG II und Sozialgeld, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII u.a.) sowie die Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs der jeweiligen Leistung mit berücksichtigt worden sind. Da die angemessenen Wohnkosten im Rahmen der jeweiligen Transferleistung übernommen werden, wirkt sich der Ausschluss vom Wohngeld jedoch nicht nachteilig aus.

Auch alleinstehende Auszubildende und Studierende erhalten grundsätzlich kein Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach Anspruch auf Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III haben.

Mehr dazu:

www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel/index

www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen

wohngeld 2010.pdf

mieterfibel.pdf

 

   

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. März 2012 um 12:59 Uhr

Wohnberechtigungsschein (WBS)

 

Einen einkommensabhängigen WBS kann grundsätzlich jeder volljährige Bürger für sich und seine Familie, seinen Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft beantragen.

Die für den WBS-Antrag notwendigen Vordrucke sind
hier
abrufbar und bei den bezirklichen Bürgerämtern erhältlich. Die ausgefüllten Formulare können dem Bezirksamt mit der Post zugesandt werden.

Mehr dazu:

www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel