Last Updated on Thursday, 19 August 2010 11:07
Befreiung von den Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Praxisgebühr etc.

Jeder kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen (§ 61 SGB V) zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhauskosten etc. befreien lassen, wenn er seine Belastungsgrenze erreicht hat (§ 62 SGB V).
Die Belastungsgrenze gilt für die gesamte Familie (Ehepaare+Kinder), nicht nur pro Person und errechnet sich vom Jahresbruttoeinkommen der Familie.
Die Höhe der Belastungsgrenze beträgt 2% der Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%.
Bei ALG II Beziehern wird die Belastungsgrenze auf der Grundlage geltenden Regelsatzes berechnet, derzeit 359€.
(Kosten für Unterkunft und Heizung zählen nicht)
D.h.: bei einer Person liegt die Zuzahlungsgrenze bei
Regelsatz (359.-) x 12 x 2% = 86,15 €
Regelsatz (359.-) x 12 x 1% = 43,08 €
Zu den Zuzahlungen zählen:
- Praxisgebühr
- Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung
- Eigenanteil bei stationärer Reha
- Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege
- Eigenanteil bei Medikamenten und Hilfsmittel
- Eigenanteil bei Haushaltshilfe
- ev. Fahrkosten
Unbedingt alle Quittungen über Zuzahlungen sammeln und bei erreichen der Zuzahlungsgrenze mit einem formlosen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen zu Arzneimitteln an die Krankenkasse senden.
Überzahlungen werden zurückerstattet, also Kontonummer nicht vergessen.
Nicht zu den Zuzahlungen gehört der sog. wirtschaftlicher Aufschlag, der z.B. von Orthopädieschuhmachern für Einlagen etc. verlangt wird. Das sind Kosten, welche der z.B. Orthopädieschuhmacher eigenverantwortlich erhebt, weil er mit dem von der Krankenkasse für seine Arbeit gezahlten Geld nicht ausreicht, um seine Kosten zu decken.
Kostenlose Verhütungsmittel gibt es!
Wenn Sie wenig Einkommen haben, egal ob Mann oder Frau und Alg 1 oder 2 beziehen, können Sie sich an das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung wenden. Dort legen Sie dann Ihre Unterlagen vor und erhalten dann einen Stempel auf Ihrem Rezept, das Sie dann in jeder Apotheke einlösen können.
Als Alg Empfänger benötigen sie Ihren aktuellen Bescheid, den Personalausweis oder den Pass mit Meldebescheinigung und das Rezept, welches sie dann vorlegen müssen.
Als Geringverdiener benötigen Sie Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, Einkommsnachweise (Verdienstbescheinigungen oder aktuelle Steuerkarte), BaföG-Bescheid, falls vorhanden Nachweis über Vermögen (Sparbücher, -konten, -geld, -verträge), Kindergeldnachweis, Wohngeldbescheid, Mietvertrag, Nachweis über Unterhaltzahlung, Akutelle Kontoauszüge über Einnahmen u. Ausgaben und das Rezept.
Kostenübernahme für folgene Verhütungsmittel:
- Pille
- Pille danach
- Spirale
- Kondome
- Diaphragma
- Hautimplatate
- Verhütungsringe
- Verhütungspflaster
- Dreimonatsspritze
Außerdem Schwangerschaftskonfliktberatung, Schwangerschaftsbetreung, Einzel- und Paarberatung, HIV-Test für 10 € für Schüler, Arbeitslose und für Geringverdiener kostenlos, Sozialpädagogische Beratung und Beratung, Diagnostik und Therapie bei Sexuell übertragbare Krankheiten.
Zentrum für sexuelle Gesnundheit und Familienplanung / HIV-Test
Urbanstraße 24
10967 Berlin
1. Etage Kostenübernahme für Verhütungsmittel
2. und 3. Etage mit barrierefreiem Zugang
Telefon: 902 98 83 63
E-Mail:
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U-Bahn: U7 Südstern und U1 Prinzenstraße
Bus: M41 Haltestelle Körtestraße
Sprechszeiten:
Montag: 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 bis 17:30 Uhr (nur für Berufstätige)
und nach Terminvereinbarung für Beratungsgespräche
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Kostenloser Zahnersatz für Hartz IV Empfänger ?
Ein ganz klares Ja ! Da bei Hartz IV Empfängern in der Regel die Härtefall-Regelung greift, erhalten diese den doppelten Festzuschuß für die Regelversorgung der gesetzlichern Krankenkassen. Dieser Satz ist bei günstigen Zahnärzten für kostenlosen Zahnersatz ausreichend - sprich Zahnersatz ohne eigene Zuzahlung.
Voraussetzung: Das Bonusheft muss mindestens in den letzten 10 Jahren lückenlos abgestempelt sein.
Bei Zahnersatz gilt eine besondere Härteregelung. Danach übernimmt die Krankenkasse den vom Versicherten zu tragenden Teil der Kosten einer Regelversorgung, soweit dieser Kostenanteil das Dreifache der Differenz zwischen den monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und der zur Gewährung eines zweifachen Festzuschusses maßgebenden Einnahmegrenze übersteigt. Jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Zahnersatz kostenlos
Wann ist der Zahnersatz kostenlos ?
In der heutigen Zeit gibt es nichts mehr umsonst, dies gilt auch für den Zahnersatz. Als Folge der Gesundheitsreform müssen immer mehr Zuzahlungen geleistet werden, was bei den Patienten nicht gerade auf Verständnis stößt. Es gibt nur wenige Möglichkeiten, beim Zahnersatz zu sparen, wägt man die Vor- und Nachteile ab. Nur wenige Menschen erhalten eine Zahnersatz-Behandlung vom Zahnarzt kostenlos oder zu vergünstigten Konditionen.
AOK schickt Patienten nach Polen
Die AOK Brandenburg schickt ihre Mitglieder neuerdings für Zahnersatz nach Polen. Dies wird nur möglich, da die AOK mit einem polnischen Labor einen Vertrag hat und ist laut Aussage der AOK Brandenburg eine Serviceleistung für ihre Mitglieder. Ohne bürokratischen Aufwand können sich Versicherte der AOK Brandenburg nahe der Grenze zu Polen mit Zahnersatz versorgen lassen und sparen dabei viel Geld. Diese private Zahnarztpraxis liegt etwa 10 Gehminuten hinter der Grenze in Polen (Slubice). Die Helferinnen in der Praxis sprechen auch deutsch.
Inzwischen gibt es im Internet zahlreiche Portale schon die sich auf dieses Thema spezialisiert haben und auch Checklisten für Reisewillige anbieten. Die Reiseziele im Ausland erstrecken sich im Bereich Zahnersatz nicht nur auf Polen sondern auch Tschechien bis hin nach Thailand.
Dies ganze ermöglicht hat der Europäische Gerichtshof, der in mehreren Urteilen entschieden hat, das jede gesetzliche Kasse dazu verpflichtet ist, ambulante Behandlungen im EU Ausland zu bezahlen.
Ein Heil- und Kostenplan der jeweiligen Kasse ist dazu notwendig. Dieser muss dann auch mit dem ausländischen Zahnarzt vorgelegt werden, der seine Kosten aufstellt.
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Als ALG II Empfänger steht einem eine Fernseh- und Rundfunkgebührenbefreiung zu.
Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II) - Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden.
Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.
BA Pressemitteilung Nr.52 v. 17.Juni 2009
Anmerkung: Die GEZ-Befreiung gilt nur wenn vom Jobcenter kein Zuschuss gezahlt wird.
Internet: www.gez.de
Hartz IV: Telefon- Sozialtarif bei ALG II Bezug
Telefon Sozialtarif für Arbeitslosengeld II Empfänger.
Wenn Sie das Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, haben Sie unter bestimmten Vorraussetzungen einen Anspruch auf einen Sozialtarif bei der Deutschen Telekom. Einer der wichtigsten Vorraussetzungen ist die Befreiung von den GEZ Gebühren. Dann ist es kein Problem, einen vergünstigten Sozialtarif bei der Deutschen Telekom für einen Telefonanschluss zu erhalten.
Welche Bedingungen gelten für den Sozialtarif
und wie hoch sind die Vergünstigungen?
Als Privatkunde mit einem Telekom-Festnetzanschluss erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn:
- Sie durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind;
- Sie Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten;
- Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 Prozent erreicht.
Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden dann von den monatlichen Telefonkosten abgezogen. Wichtig: Bitte denken Sie daran, eine Bescheinigung der GEZ über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht, Ihren BaföG-Nachweis oder Ihren Schwerbehindertenausweis beizulegen. Den Antrag auf einen Sozialtarif bei der Telekom können Sie hier downloaden. Den Antrag können Sie dann schriftlich per Post zusenden oder im nächsten Telekom-Laden abgeben. Die Vergünstigen gelten dann ab Bereitstellung des Telefonanschlusses.
Folgende Vergünstigen gelten:
Bei ALG II Bezug und verminderten Einkommen: um 6,94 EUR vergünstigt.
Bei einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent: um 8,72 EUR vergünstigt.
Auch andere Telefonanbieter vergleichen
Es macht übrings auch Sinn, andere Anbieter zu vergleichen, um eventuell noch etwas mehr sparen zu können. Zumeist regionale Anbieter können sogar den Telekom-Sozialtarif unterbieten. Achten Sie dabei jedoch genau auf die festgesetzten Vertragsbedingungen. Manchmal kommt es vor, dass man sich zeitlich binden muss und der vergünstigte Tarif nur ein paar Monate als "Lockangebot" gilt. Es ist demnach immer wichtig, Angebote genau durchzulesen!
Quelle: www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sozialtarif


Befreiung von Zuzahlungen


