Der Berlinpass

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Symbol S und U-Bahn

Der Berlinpass ist in jedem Bürgeramt erhältlich und berechtigt
den Inhaber zum Erwerb des Berlin-Ticket S und des 3-Euro-Tickets.

Anspruchsberechtigt
sind Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII, Arbeitslosengeld II nach SGB II, Sozialgeld nach SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Asylbewerber gehen zur Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber. Der Berlinpass wird in der Regel sofort ausgestellt.
Mitzubringen sind dafür lediglich der amtliche Bescheid, Sozialleistungen zu erhalten, der Personalausweis sowie ein Passfoto.

Berlin-Ticket S
Das personengebundene Berlin-Ticket S  ist innerhalb der Berliner Stadtgrenze in Bahnen und Bussen von S-Bahn Berlin und BVG gültig, sowie in den Regionalzügenvon DB Regio innerhalb des Tarifbereichs Berlin, Teilbereiche AB.

S-Bahn Wagon

Das Berlin-Ticket S wird für z. Zt. € 33,50 pro Monat an allen Verkaufsstellen der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH verkauft und seit dem 01. Oktober 2008 sogar an den Automaten.

Die Gültigkeit reicht vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 00:00 Uhr bis zum ersten
Kalendertag des darauffolgenden Monats 24:00 Uhr.

3-Euro-Ticket
Mit dem Berlinpass bekommen alle, die HartzIV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, vergünstigten Eintritt bei Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen.
Spielplanankündigungen, aber auch die Website der Senatskulturverwaltung www.berlin.de werden Ihnen dabei helfen.
Grundsätzlich gilt, dass 3-Euro-Tickets an der Abendkasse kurz vor Vorstellungsbeginn verkauft werden, wenn Plätze frei bleiben. An manchen Häusern können Sie ein 3-Euro-Ticket auch vorbestellen.

http://www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/berlinpass/angebote

berliner bühnen.pdf

theater_oper_konzert.pdf