Bürgerarbeit unter ÖBS-Bedingungen in Berlin

Mit dem Modellprojekt »Bürgerarbeit« wurde auf Bundesebene ein mehrstufiges Verfahren geschaffen, mit dem arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Es untergliedert sich in eine Aktivierungsphase, die von den Grundsicherungsstellen durchgeführt werden und eine Beschäftigungsphase, die vom Bundesverwaltungsamt finanziert wird.

In Berlin beteiligen sich an diesen Modellprojekten die Jobcenter der Bezirke

    Charlottenburg-Wilmersdorf
    Friedrichshain-Kreuzberg
    Lichtenberg
    Marzahn-Hellersdorf
    Mitte
    Neukölln
    Tempelhof-Schöneberg
    Treptow-Köpenick,

die in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bezirksämtern für die Beschäftigungsphase entsprechende Maßnahmen konzipiert haben. Die Umsetzung dieser Konzepte erfolgt durch Beschäftigungsträger.

Finanzierung

Das Bundesverwaltungsamt fördert mit je 900 Euro sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, bei denen die Arbeitszeit 30 Wochenstunden beträgt und das Arbeitnehmerentgelt mindestens 900 Euro. Darüber hinaus finanziert es Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in Höhe von 20% für folgende Kosten: Beiträge zur Krankenversicherung, Beiträge zur Rentenversicherung, Beiträge zur Pflegeversicherung, Umlage U1 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Umlage U2 Lohnfortzahlung bei Mutterschutz, Umlage U3 Insolvenzgeldumlage. Höhere Belastungen müssen vom Arbeitgeber selbst aufgebracht werden.

Das Land Berlin beteiligt sich an der Finanzierung der Beschäftigungsphase mit Teilnehmerpersonal- und Sachkosten im Rahmen des ÖBS mit Landesmitteln. Die Förderung setzt voraus, dass die beantragten Maßnahmen durch das Bundesverwaltungsamt gefördert und die Teilnehmenden durch die zuständigen Jobcenter zugewiesen werden.

Für die Berliner ÖBS-Förderung ist es erforderlich, dass das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt mindestens 1.300 Euro betragen muss. Hieraus ergeben sich für die Berliner Landesbeteiligung zwei Varianten der Personalkostenförderung:

    1. Soweit es sich um eine Beschäftigung mit anspruchsvollen Arbeitsinhalten handelt und damit ein Arbeitnehmerentgelt bei einer 30stündigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 1.300 Euro möglich ist, wird die 900-Euro-Bundesfinanzierung entsprechend durch Landesmittel zzgl. der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung ergänzt. Anspruchsvolle Arbeitsinhalte sind koordinierende, beratende, sprachmittelnde, forschende, sozialpädagogisch-betreuende, journalistische, künstlerische, gesellschaftswissenschaftlich-wirksame Tätigkeiten.
    2. Für die 30 Wochenstunden umfassenden Beschäftigungsverhältnisse unterhalb von 1.300 Euro Arbeitnehmerbrutto ergänzt das Land Berlin den vom Bundesverwaltungsamt geförderten Festbetrag im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung.. Die Berliner Mindestlohnbestimmungen (7,50 Euro Stundenlohn, das heißt bei 30 Wochenstunden 975 Euro monatlich) sind zu beachten.

Mit diesen Teilnehmenden wird für den die 30 Wochenstunden übersteigenden Zeitanteil (Differenz zur wöchentlichen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten) eine Bildungs- und Beratungsvereinbarung getroffen. Sie enthält Eingliederungsaktivitäten wie z. B. Integrationsberatung, Bewerbungsunterstützung, Qualifizierung, begleitete betriebliche Praktika und Gesundheitsmanagement und richtet sich je nach individueller Bedarfslage des Teilnehmenden.

Für die Eingliederungsaktivitäten fördert das Land Berlin ein Einkommen von 325 Euro zzgl. der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Es wird zusammen mit dem Arbeitseinkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis einheitlich betrachtet und unterliegt der Sozialversicherungs- und Steuerpflicht. Der Beschäftigungsträger kann diese Eingliederungsaktivitäten auch anderen Trägern übertragen, wenn dies zweckmäßig ist.

Zusätzlich zum Personalkostenzuschuss ist die Finanzierung von Aufwendungen möglich, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Beschäftigungsmaßnahmen entstehen (Sachkosten). Das Land finanziert in diesen Fällen einen Festkostenzuschuss. Dieser beträgt

  • 70 Euro für überwiegend kleine Maßnahmen/Projekte, die in die Infrastruktur des Trägers eingebettet sind und keine weiteren Sachkosten benötigen.
  • 140 Euro für Maßnahmen/Projekte, die überwiegend in die Infrastruktur des Trägers eingebettet sind und durch die Art der Tätigkeit weitere teilnehmerorientierte Sachkosten benötigen.
  • 200 Euro für Maßnahmen/Projekte, die wegen ihrer Größe oder die Art der zu verrichtenden Tätigkeit umfangreichere Sachkosten und/oder einen zusätzlichen Koordinierungs-/Betreuungsaufwand haben.

Hinweis zur Beantragung beim Bundesverwaltungsamt:

Die Antragstellung und der Finanzierungsplan sind ausschließlich auf die 30stündige wöchentliche Beschäftigung ausgerichtet. Die ergänzende Landesfinanzierung umfasst im Rahmen dieses Finanzierungsplans lediglich die Fehlbedarfsfinanzierung zu dieser Teilzeitbeschäftigung.

Quelle: Berlin.de