Darlehen nicht anrechenbar
Last Updated on Tuesday, 20 December 2011 13:45
Darlehen von Verwandten dürfen bei Alg II Empfängern nicht angerechnet werden
Das Bundessozialgerichts (BSG) hat am 17.06.10 zwei Urteile zugunsten von Hartz-IV-Beziehern gefällt.
Ein Darlehen ist geliehenes Geld, welches man zurückzahlen muss. Das gilt auch dann, wenn Angehörige mit einem rückzahlbaren Betrag aushelfen, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 14 AS 46/09 R).
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rechtswidrige Mahngebühren
Hartz-IV Bezieher zahlten über Jahre hinweg rechtswidrige Mahngebühren an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Das urteilte aktuell das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen: AZ: B 14 AS 54/10 R. Konkret geht es hierbei um Mahngebühren bei zu viel gezahlten Hartz IV-Leistungen
, wenn Betroffene das Geld nicht in dem von der BA vorgegeben Zeitraum zurückzahlen. In rund 95 Prozent aller Fälle beauftragten die Jobcenter die BA, die Forderungen einzutreiben. Kamen Schuldner dem nur unvollständig, verspätet oder überhaupt nicht nach, so wurden Mahngebühren erhoben.
Dieser rechtswidrigen Praxis schob das Bundessozialgericht nun einen Riegel vor. Laut der obersten Sozialrichter gibt es hierfür nämlich keine gesetzliche Grundlage. Die Bundesagentur für Arbeit agierte völlig rechtswidrig. Demnach können Betroffene, die bereits solche Mahngebühren zahlen mussten, das Geld von der Bundesagentur zurück verlangen. Allerdings ließ das Gericht offen, ob die Erhebung von Mahngebühren auch nach der Reform 2011 rechtswidrig ist.





