Regelsatz Alg II

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Welche Kosten sollen über den Arbeitslosengeld II (ALG II) Regelsatz beglichen werden


Mit dem ALG II Regelsatz sollen alle alltäglichen Kosten beglichen werden.
Für den Lebensunterhalt und gesellschaftliche Teilhabe sind  in den ALG II Regelleistungen beim Eckregelsatz von  359,- anteilsmäßig die Posten wie untenstehend angesetzt:

 

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
38,46%
138,07 €
Bekleidung und Schuhe 9,90% 35,54 €
Wohnung, Wasser, Strom, Gas, Brennstoffe 7,5% 26,93 €
Möbel, Haushaltsgroßgeräte, Instandhaltung des Haushalts
8,00% 28,71 €
Gesundheitspflege 3,8% 13,64 €
Verkehr (ÖPNV, Fahrrad) 5,7% 20,46 €
Nachrichtenübermittlung 6,5% 23,34 €
Freizeit, Kultur, Unterhaltung 11,4% 40,93 €
Beherbergungs- / Gaststättenleistungen 2,9%
10,41 €
Andere Waren und Dienstleistungen 5,8% 20,82 €
Bildung 0% (bzw. jährliche Schulbeihilfe 100 Euro)
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Die einzelnen Regelsätze in der Übersicht (Stand 2009)
Eckregelsatz = 100% = 359 EUR
Partner = 90% = 323 EUR
Kinder ab 14 Jahren = 80% = 287 EUR
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 251EUR
Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 215 EUR

http://www.gegen-hartz.de

 

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