Regelsatzkürzungen
Last Updated on Friday, 14 May 2010 10:22
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Hartz 4 Kürzung: Das müssen Sie beachten
Darf ich einen 1-Euro-Job ablehnen? Wann muss ich einen Termin nicht wahrnehmen? Wieviel müssen Mütter arbeiten? Immer öfter gibt es eine Kürzung von Hartz 4, die ARGE greift härter durch. "Hartzis" müssen eben erzogen werden!
Brennpunkt Berlin: Anfang 2007 mussten 7300 Hartz-4-Empfänger zeitweilig auf Geld verzichten. In den letzten Monaten stieg die Zahl von Kürzungen der Regelleistung auf ca. 17.600. Die Quote stieg damit auf 2,7 Prozent.
Wann wird wie viel gekürzt?
Leistungen können immer erst nach einem Verstoß gekürzt werden. Gekürzt wird der Regelsatz (347 Euro für Singles, 314 Euro für Paare) für drei Monate. Dabei gilt: Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Verstoß dazu, wird ALG 2 weiter gekürzt. Nach 3 Monaten ist ein Verstoß also nicht 'verjährt'!
Ausgehend vom Ein-Personen-Haushalt hier die Kürzungen im Überblick:
* 10 Prozent (34,70 Euro) werden gestrichen, wenn Sie zum Beispiel einen Termin beim Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumen.
* 20 Prozent (69,40 Euro) werden gestrichen, wenn dieser Verstoß innerhalb eines Jahres erneut auftritt.
* 30 Prozent (104,10 Euro) können gekürzt werden, wenn Sie sich nicht an die Auflagen der Eingliederungsvereinbarung halten oder wenn Sie einen Job/ 1-Euro-Job oder eine Weiterbildung ablehnen. Auch hier gilt: es sei denn, Sie haben einen wichtigen Grund dafür.
* 60 Prozent (208,20 Euro) werden für drei Monate einbehalten, wenn sich einer der eben genannten Verstöße innerhalb eines Jahres wiederholt.
* 100 Prozent (347 Euro) können gestrichen werden, wenn mindestens dreimal eine Arbeit oder Weiterbildung abgelehnt wird.
* 100 Prozent werden ebenfalls gestrichen, wenn Arbeitslose unter 25 Jahren eine Arbeit, einen Ein-Euro-Job oder eine Weiterbildung ablehnen. Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.
Versicherungen, Mietkosten, Heizung sind von diesen Kürzungen nicht betroffen.
Was kein Grund für eine Ablehnung ist...
Immer wieder gibt es Fragen, was ein "wichtiger" Ablehnungsgrund oder Hinderungsgrund ist. Wir sagen Ihnen, was das Arbeitsamt nicht überzeugt:
Die Arbeit wird zu schlecht bezahlt. Ausnahme: Nur wenn der Lohn sittenwidrig ist, kann eine Arbeit als unzumutbar abgelehnt werden. Gibt es in einer Branche einen gesetzlichen Mindestlohn, dann ist der bindend. Tariflöhne sind nicht bindend und können unterschritten werden.
Der Weg zur neuen Arbeit ist weiter als früher. Hier gibt es eine Grenze: Ein Arbeitsweg von bis zu zwei Stunden ist zumutbar. Erst wenn die Fahrt länger dauert, können Sie ablehnen ohne Kürzungen in Kauf zu nehmen.
Der Job entspricht nicht Ihrer bisherigen Tätigkeit oder Ausbildung. - Kurz gesagt: Das interessiert heute niemanden! Das Thema war schon lange vor Hartz IV unter Sozialhilfeempfängern sehr umstritten.
Sie müssen sich um die Betreuung Ihres Kindes kümmern, das unter drei Jahre alt ist. Ausnahme: Sie leben in ländlichen Gebieten, wo es nur wenige Kitas gibt. Wenn die Arbeit die Kindererziehung behindern würde, können Sie ablehnen.
Ganz wichtig für Familien: Kinder sollen nicht unter Kürzungen ihrer Eltern leiden. Wird über 30 Prozent gekürzt, kann die ARGE Lebensmittelgutscheine ausgeben.
Ihr Recht bei Kürzung von Hartz 4
Gegen jede Kürzung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Monaten bearbeitet werden. In Berlin liegt die Zeit gegenwärtig bei drei Monaten (Stand: März 2008). Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, müssen Sie vor das Sozialgericht gehen. Die Klage ist für den Kläger kostenfrei.
Brauchen Sie dafür einen Anwalt? Beim Amtsgericht bekommen Sie eine Bescheinung für kostenlose Beratung. (siehe auch auf dieser Seite > Recht > Prozesskostenhilfe )
aus:
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-kuerzung


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